Beschreibung
Das schönste, vornehmste Hotel der Landeshauptstadt, eine begehrte Adresse, laut Gault Millau 2002.
WICHTIGER HINWEIS: Die Stadt Schwerin erhebt seit dem 06.05.2014 eine Übernachtungssteuer in Höhe von 5 % des von dem Gast für die Übernachtung erhobenen Entgelts. Die Steuer ist in allen genannten Preisen bereits inkludiert. Geschäftsreisende sind von der Übernachtungssteuer befreit und zahlen gegen geeigneten Nachweis (z. B. Arbeitgeberbescheinigung, Informationen und Formulare über www.schwerin.de) den steuerbereinigten Preis vor Ort. Ausgenommen von der Regelung sind mit dem Hotel vereinbarte Firmenraten.
Ausstattung der Unterkunft
Kreditkarten
Transferservice
Safe (Obj.)
Fahrstuhl/Aufzug
Internet im öff. Bereich
Parkplatz
familienfreundlich