Beschreibung
Liegt am südlichen Stadtrand von Schwerin, auf dem Lande - Wald-und Wassernähe, gute Angelmöglichkeiten und Radwege am Störkanal - einzeln stehendes Wohnhaus mit 2 Appartements, separate Eingänge - je Appartement ein kombinierter Wohn-/Schlafraum mit Kochnische, incl. Bettwäsche, Kinderbett und -stuhl bei Bedarf vorhanden sowie Gartenmöbel - Haustier möglich, auch Pferde sind möglich mitzubringen (Koppel und Boxen sind vorhanden) - im Ort Gaststätte mit gutbürgerlicher Küche. Hunde sind nur nach Rücksprache mit dem Vermieter erlaubt.
HINWEIS: Die Stadt Schwerin erhebt seit dem 06.05.2014 eine Übernachtungssteuer in Höhe von 5 % des von dem Gast für die Übernachtung erhobenen Entgelts. Die Steuer ist in allen genannten Preisen bereits inkludiert. Geschäftsreisende sind von der Übernachtungssteuer befreit und zahlen gegen geeigneten Nachweis (z. B. Arbeitgeberbescheinigung, Informationen und Formulare über www.schwerin.de) den steuerbereinigten Preis vor Ort.
Ausstattung der Unterkunft
Internet im öff. Bereich
Parkplatz
familienfreundlich