Herzlich Willkommen in der Ferienwohnung Haus Ruhrkopfblick. Das Haus Ruhrkopfblick liegt am Rande der Altstadt in unmittelbarer Nähe zu Kurpark und Kirche mit Blick über das Helletal auf Dumel und Ruhrkopf. Die komplett renovierte Ferienwohnung (Erstvermietung ab Mitte Oktober 2020) liegt im Erdgeschoss des Altbaus, der nicht permanent bewohnt ist. Durch die zentrale Lage sind Geschäfte für den täglichen Bedarf fußläufig zu erreichen (Bäckerei 300m; Rewe, Edeka, Aldi ca. 600m). Restaurants liegen z.T. in der Nachbarschaft und der Bahnhof ist auch schnell zu erreichen (700m). Zum Skigebiet Herrloh sind es nur ca. 1400m. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen schon jetzt einen angenehmen und erholsamen Urlaub.
Konditionen
Bezahlung & Fristen
Der Mietpreis ist bei Buchung zu 50% fällig. Der Restbetrag zuzüglich des fälligen Kurbeitrages ist bis spätestens 14 Tage vor dem Mietbeginn ebenfalls zu überweisen. Entscheidend ist das Datum des Zahlungseingangs. Bei einer kurzfristigen Buchung von weniger als 14 Tagen vor Mietbeginn ist der Mietpreis sofort oder bei einer Buchung von weniger als 5 Bankarbeitstagen vor Mietbeginn, nach Absprache, spätestens bei der Anreise fällig.
Der von der Stadt Winterberg erhobene Kurbeitrag beträgt pro Person (ab 16 Jahre) und Tag 2,50 EUR, wobei An- und Abreisetag als ein Tag zählen. Der Kurbeitrag ist im Mietpreis nicht enthalten (es ge...
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Herzlich Willkommen in der Ferienwohnung Haus Ruhrkopfblick. Das Haus Ruhrkopfblick liegt am Rande der Altstadt in unmittelbarer Nähe zu Kurpark und Kirche mit Blick über das Helletal auf Dumel und Ruhrkopf. Die komplett renovierte Ferienwohnung (Erstvermietung ab Mitte Oktober 2020) liegt im Erdgeschoss des Altbaus, der nicht permanent bewohnt ist. Durch die zentrale Lage sind Geschäfte für den täglichen Bedarf fußläufig zu erreichen (Bäckerei 300m; Rewe, Edeka, Aldi ca. 600m). Restaurants liegen z.T. in der Nachbarschaft und der Bahnhof ist auch schnell zu erreichen (700m). Zum Skigebiet Herrloh sind es nur ca. 1400m. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen schon jetzt einen angenehmen und erholsamen Urlaub.
Konditionen
Bezahlung & Fristen
Der Mietpreis ist bei Buchung zu 50% fällig. Der Restbetrag zuzüglich des fälligen Kurbeitrages ist bis spätestens 14 Tage vor dem Mietbeginn ebenfalls zu überweisen. Entscheidend ist das Datum des Zahlungseingangs. Bei einer kurzfristigen Buchung von weniger als 14 Tagen vor Mietbeginn ist der Mietpreis sofort oder bei einer Buchung von weniger als 5 Bankarbeitstagen vor Mietbeginn, nach Absprache, spätestens bei der Anreise fällig.
Der von der Stadt Winterberg erhobene Kurbeitrag beträgt pro Person (ab 16 Jahre) und Tag 2,50 EUR, wobei An- und Abreisetag als ein Tag zählen. Der Kurbeitrag ist im Mietpreis nicht enthalten (es gelten hier die satzungsmäßigen Bestimmungen der Stadt Winterberg).
Sorgfaltspflicht
Der Mieter hat die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Verursachte Schäden sind vom Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Während der Mietzeit auftretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden.
Rücktrittsregelung
Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, egal aus welchem Grund, ohne einen geeigneten Nachmieter zu benennen, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung zum mindestens selben Mietpreis und Zeitraum nicht möglich ist:
Rücktritt
-bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
-bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
-bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
-bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
-ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt. Es obliegt dem Mieter einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Erweiterte Rücktrittsregelung zu COVID-19
Sollten amtliche Regelungen oder Verordnungen in Bezug auf COVID-19 dem Vermieter die Vermietung der Ferienwohnung nicht erlauben (Stichwort „Coronaverordnung“, „Vermietverbot“), so erhält der Mieter seinen gezahlten Mietpreis selbstverständlich zu 100% erstatten. Gleiches gilt, wenn eine Anreise des Mieters wegen weitreichender Reisebeschränkungen und Ausreise aus dem Wohnort / Heimatkreis wegen amtlicher Beschränkungen in Bezug auf COVID-19 nicht möglich ist.